Allgemeine Geschäftsbedingungen

1    Allgemeines – Geltungsbereich

1.1    Die Firma Building Networks GmbH („Anbieter“) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Verkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Anbieter hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. AGB des jeweiligen Geschäftspartners (kurz „Kunde“) gelten nur, wenn wir diese firmenmäßig gezeichnet schriftlich anerkennen.

1.2 Sämtliche Vertragsbeziehungen kommen nur zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande. Vertragliche Beziehungen des Kunden zu Dritten sind für den Anbieter irrelevant.

1.3 Die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.4 Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur bei unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung verbindlich.

2   Angebot – Angebotsunterlagen

2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird.

2.2 Zeichnungen, Layouts, Skizzen, Entwürfe, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.3 An sämtlichen Angeboten, Konzepten, Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Layouts, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Anbieter das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

3   Preise – Zahlungsbedingungen – Zahlungsverzug – Aufrechnung

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“.

3.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) nach 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Anbieter in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, auch diesen geltend zu machen.

3.5 Bei vom Anbieter zu vertretenden und vom Kunden nachgewiesenen Mängeln ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung der Zahlung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Leistung steht.

3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.

3.7 Die in einem Angebot angegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten oder Positionen, die dem Angebot zugrunde liegen, unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche von dem Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, sind vom Kunden zu übernehmen.

3.8 Unsere Rechnungen werden gemäß § 14 Abs. 1 UStG (Abschn. 14.4 Abs. 1 Satz 3 UstAE) und Art. 5 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) elektronisch erstellt und übermittelt. Der Versand erfolgt an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die Rechnung gilt mit dem Versand an die mitgeteilte E-Mail-Adresse als zugestellt, sofern wir keine Nachricht über eine nicht erfolgte Zustellung erhalten. Eine Änderung der E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand ist vom Kunden rechtzeitig mitzuteilen, ebenso eine Zustellung der Rechnungen auf dem Postwege.

3.9 Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.

4    Versandbedingungen – Gefahrenübergang

4.1 Soweit der Versand von Waren und sonstigen Gegenständen nicht durch eigene Fahrzeuge des Anbieters vorgenommen wird, rollen alle Sendungen auf Gefahr des Kunden, dem auch die Versicherung der Ware obliegt. Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch den Anbieter an den Versandbeauftragten bzw. den Kunden.

4.2 Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung bei uns bzw. bei dem anliefernden Versandbeauftragten schriftlich geltend zu machen.

4.3 Bei Versendung durch den Anbieter behält dieser sich die Wahl des Versandweges und die Versandart vor.

5    Haftung für Mängel

5.1 Für von uns gelieferte Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, es sei denn, es ist Einzelvertraglich etwas anderes vereinbart.

5.2 Den Kunden treffen die Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB; sofern der Kunde Unternehmer iSv § 14  BGB ist und die Bestellung in  Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Verletzt der Kunde diese Pflichten, so treten die dort genannten Rechtsfolgen ein.

5.3 Im Übrigen ist unabhängig von § 377 HGB der Kunde verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

5.4 Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

5.5 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

5.6 Soweit ein vom Anbieter zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, besteht – insoweit abweichend von § 439 Abs. 1 BGB – nach Wahl des Anbieters ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

5.7 Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Kunden. Die Gewährleistung umfasst nicht natürlichen Verschleiß sowie Schäden, die entweder durch unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte hervorgerufen sind.

5.8 Reklamationen können nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl oder einen Sonderposten handelt und die Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Beim Kauf berücksichtigte Mängel können nicht als Reklamation geltend gemacht werden. Beeinträchtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, stellen keine Mängel dar, da die Ursache weder material-, noch herstellungsbedingt ist. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen in der Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe, soweit diese aufgrund gültiger Norm zulässig sind.

5.9 Soweit der Kunde Rechte aus den Rückgriffsregelungen der §§ 478, 479 BGB geltend macht, schließt der Anbieter die Haftung auf Schadensersatz aus.

6    Sonstige Haftung

6.1 Der Anbieter haftet in Fällen des eigenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet er nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung des Anbieters ist – unabhängig vom Rechtsgrund – auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.2 Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

6.3 Die Regelungen der vorstehenden Ziff. 6.1. und 6.2. erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7    Rücktritt

7.1 Der Anbieter ist jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben und infolge dessen die Erfüllung der Verpflichtung des Kunden gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten zum Beispiel dann als erfüllt, wenn bei dem Kunden Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüchen, Wechsel- und Scheckprotesten erfolgen oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, dem Anbieter jedoch nicht bekannt waren.

8    Eigentumsvorbehalt

8.1 Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang der Zahlung der aus der konkreten Lieferung entstandenen Forderung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) vor (Einfacher Eigentumsvorbehalt). Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist in diesen Fällen zur unverzüglichen Herausgabe verpflichtet.

8.2 Im Übrigen behält sich der Anbieter für alle von ihm gelieferten und bereits bezahlten Waren das Eigentum wegen aller aus der Geschäftsverbindung noch bestehenden Forderungen vor.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

8.4 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Anbieter entstandenen Ausfall.

8.5 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt dem Anbieter jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) seiner Forderung ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Abtretung erfolgt zur Absicherung aller Forderungen des Anbieters gegen den Kunden, soweit die Forderung nicht durch den Eigentumsvorbehalt gem. Ziff. 8.1 und Ziffer 8.23 abgesichert ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch, diese Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Anbieter verlangen, dass der Kunde die an ihn abgetretenen Forderungen der Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Im Übrigen ermächtigt der Kunde den Anbieter bereits jetzt, den Forderungsübergang in seinem Namen und in seinem Auftrag den Schuldnern anzuzeigen.

8.6 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den Anbieter vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, inkl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

8.7 Der Kunde tritt dem Anbieter auch die Forderungen zur Sicherung dessen Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

8.8 Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.

9    Anzuwendendes Recht

9.1    Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der BRD – die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sind ausgenommen.

10    Gerichtsstand – Erfüllungsort

10.1 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Amtsgericht oder die für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Handelskammer des Landgerichts zuständig. Der Anbieter ist jedoch auch befugt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

10.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Anbieters Erfüllungsort.

11    Datenschutz

11.1 Der Anbieter verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen.

12    Geltungsbereich

12.1 Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten vom 01. Januar 2020 an.

13    Salvatorische Klausel

13.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.